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Karten bestellen für 2026

Heuer Neu !!

Die Karten für den AKT können heuer erstmals online erworben werden. Kartenparty findet keine statt!!
Nähere Infos folgen...
Kartenpreis 50€
Keine Abendkasse

State of the Art

Modernität und Brauchtum - vereint in den Anifer Krampussen

Viel Spaß beim Durchstöbern der Anifer Krampusse-Webpage

...oder besuchen sie uns auf Facebook #Anifer Krampusse

Termine

Eventkalender für 2026

Karten online erwerben

Link folgt
...
. November 2026
Ab .. Uhr

A.K.T. 1

Im Friesacher Heuboden
Freitag
4. Dezember 2026
Einlass ab 21:00 Uhr

A.K.T. 2

Im Friesacher Heuboden
Samstag
05. Dezember 2026
Einlass ab 21:00 Uhr

Anifer Lauf

Gemeindeplatz Anif
amstag
05. Dezember 2026
Beginn ab 18:00 Uhr



Wichtige Informationen!

Anifer Krampusse 2026

A.K.T. 1 + 2

Gratis Parken/Gratis Shuttle
Gratis Parkplätze bei der Volksschule Anif, Schulweg 28, 5081 Anif.
Gratis Shuttle von der Volksschule Anif und vom Friesacher Stadl ab 20:30 Uhr und laufend retour.
Einlass: 21:00-22:30Uhr
Dresscode: SCHWARZ und ROT

Vor dem Friesacher Heuboden stehen leider keine Parkplätze zur Verfügung!

Einlass ab 18 Jahren!



Wir möchten Sie auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung des Gehörs durch die erhöhte Schallbelastung im Innenraum aufmerksam machen und darauf hinweisen, dass direkt am Eingang ein Gehörschutz verteilt wird, den Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit tragen können.

Anfahrt

Zur Anreise fahren sie auf der A10 Tauernautobahn-Ausfahrt Salzburg-Süd Richtung Salzburg ab und kommen so auf die Alpenstraße. Die erste Einfahrt auf der linken Seite (Tennispoint) führt direkt zum Heuboden und somit zum Ort des Geschehens. Aufgrund der begrenzten Parkmöglichkeiten, wird jedoch eine Anreise mit einem Taxi dringend empfohlen!


Adresse:
Am Ende der Eisgrabenstraße, 5081 Anif




Kartenverkauf

Online ab %%. November 2026

Die Kartenparty der Anifer Krampusse findet heuer erstmals nicht statt. Die Karten können nur noch online erworben werden
First come - first serve
Infos folgen...
Sollten Restkarten verfügbar sein, können diese auch um 50 Euro an der Rezeption im Hotel Friesacher erworben werden.


Kartenparty Kartenparty

Hausbesuche

Die Anifer Krampusse besuchen Sie auch gerne zu Hause bei Ihrer Familie

Hausbesuche
Um auch in den Familien des Ortes den Brauch von Nikolaus und Krampus zu erhalten, besuchen die Anifer Krampusse alljährlich in der ersten Dezemberwoche über 70 Haushalte der Gemeinde. Dass dabei oft bis zu Vier Generationen das Fest des heiligen Nikolaus gemeinsam feiern bestätigt uns immer wieder aufs Neue auf dem richtigen Weg zu sein. Sollten sie Fragen zu Hausbesuchen haben, nehmen Sie bitte mit uns über das Kontaktformular Kontakt auf.
Termine können auch telefonisch unter:
0664 /5222972 (Friedl Johannes) oder
0664/3643045 (Georg Zeller) vereinbart werden.

Wer steht hinter den Anifer Krampussen?

Mitglieder & Helfer

Der Vorstand
John Doe

Der Vorstand

Der Vorstand der Anifer Krampusse setzt sich aus folgenden Leuten zusammen:
Obmann: Michael Friesacher jun.
1. Obmannstellvertreter: Antonio Andonov
2. Obmannstellvertreter: Johannes Friesacher
Kassier: Sebastian Metzger
Schriftführer: Johannes Friedl

Mitglieder
Mitglieder

Die Gemeinschaft

Derzeit sind ca 40 Personen Mitglied bei den Anifer Krampussen. Eine Gemeinschaft die durch viele Arbeitsstunden und gemeinsames Engagement wohl als einzigartig betrachtet werden kann.

Helfer und Unterstützer
Helfer/Unterstützer

Helfer und Unterstützer

Wie in jedem Verein gibt es auch bei den Anifer Krampussen viele tätige Helferinnen und Helfer die auch an dieser Stelle mit einem großen "Dankeschön" erwähnt sein sollen.


1976-2026

Der Lauf der Anifer Krampusse am Gemeindeplatz Anif

Im Mittelpunkt des Krampustreibens steht der "Lauf der Anifer Krampusse" vor dem Gemeindeamt am 5. Dezember um 18:00 Uhr. Für die Vorbereitungen zu diesem Lauf, zu dem an die 3.000 Besucher kommen, nehmen sich viele Mitglieder eigens Urlaub. Im Laufe der Jahre hat diese Veranstaltung ein eigenes Szenarium entwickelt: Zur adventlichen Einstimmung ertönen vorweihnachtliche Weisen von Anifer Bläsern und es werden Glühwein, Maroni und Lebkuchen angeboten. Den Beginn des eigentlichen Krampuslaufes leitet der Wegmacher Wass, der vor vielen Jahrzehnten auf den Anifer Straßen und Feldwegen unterwegs war, ein. Er kommentiert mit einigen Gedanken das Geschehen und die Vorkommnisse des vergangenen Jahres in Anif und baut gleichzeitig die Spannung für das Bevorstehende auf. Dann ist es so weit: Angeführt von ihrem Regenten Luzifer laufen die Anifer Krampusse mit Feuer, Rauch und Schwefel ein. Die Krampusse beherrschen jedoch nur so lange den Anifer Dorfplatz bis der Nikolaus erscheint und den Höllenfürsten mit Unterstützung der Kinder vertreibt. Damit soll vor allem den Kindern vermittelt werden das letztlich immer das Gute über das Böse siegt.

Die Geschichte der Anifer Krampusse

Krampusse gab es in Anif schon immer. Es war Michael Friesacher, der 1976 mit 10 bis 12 Burschen die Gruppe der "ANIFER KRAMPUSSE" ins Leben rief, mit dem Ziel, diesen Brauch in organisierter, qualitätsvoller Art neu zu beleben. Damals gab es in der gesamten Region rund um die Stadt Salzburg keine eigenständig organisierte Krampusgruppe und wenn, dann nur mit einer meist sehr minderwertigen Ausrüstung und leider oftmals nur in Verbindung mit Alkohol. Unterstützt wurde er in seinem Bestreben von der Salzburger Heimatpflege und 1978 fand bereits der 1. Krampuslauf in Anif statt. An Stelle von Gummimasken, wie es zu dieser Zeit üblich war, trugen die Anifer Krampusse geschnitzte Holzlarven und einen Vollpelz. Viele Masken werden bis heute meist selbst in mühevoller Arbeit hergestellt. Um die Vielfältigkeit zu erhalten werden jedoch auch Masken (Larven) von anderen Schnitzern aus dem Salzburger-Land gefertigt. Besonderes Augenmerk gilt auch der Art der Utensilien. Es werden ausschließlich Hörner von nicht jagbaren Tieren wie Kühhen, Schafen oder Ziegen verwendet. Auch das Fell besteht ausschließlich aus Schaf oder Ziege. Bei den Anifer Krampussen herrscht eine strenge Rangordnung unter den 40 Mitgliedern und es ist eine Ehre für jeden Einzelnen dabei zu sein und mitwirken zu dürfen. Die Anifer Krampusse präsentieren den Brauch des Krampuslaufens nicht nur auf traditionelle Weise wie bei ihren vielen Hausbesuchen, dem Lauf vor dem Gemeindeamt oder in den Anifer Gasthäusern, sondern auch, in der Ausgestaltung der heutigen Zeit im Friesachers Heuboden (A.K.T.). Hierbei werden hunderte Zuschauer mit beeindruckenden Showeinlagen, unterstützt von moderner Musik und Lichteffekten fasziniert. Immer wieder werden von den Anifer Krampussen Veranstaltungen für karitative Zwecke durchgeführt. So konnten Organisationen wie zum Beispiel, "Licht ins Dunkel" , "Menschen für Menschen" oder die "Salzburger Kinderkrebshilfe" unterstützt werden.

DER A.K.T I / II

Bis zum Jahr 2003 war der Auftritt der Anifer Krampusse im Friesacher Stadl. Wir wollten dann jedoch wieder eine neue Location finden um den "urigen" und "mystischen" Charakter der Show zurückzubringen. Nach langen überlegen war ein einzigartiger Ort gefunden: der Heuboden auf der Landwirtschaft Friesacher. Der Heuboden wird das ganze Jahr über als Lager für Heu und Stroh genutzt und wird extra für die Aufführung komplett ausgeräumt. Anschließend wird der gesamte Raum mit Staubsaugern entstaubt und gereinigt. Um diesen auf das Niveau der Veranstaltung zu bringen sind dann noch ca. 1000 weitere Arbeitsstunden notwendig, welche alle unentgeltlich von den Mitgliedern der Anifer Krampusse geleistet werden. Hinter der Aufführung (A.K.T.) die um die 30-40 Minuten dauert, steckt monatelange Arbeit, wie z.B. entwickeln und inszinieren der aktuellen Choreographie, bauliche Maßnahmen im Lokal, technische Installationen, unzählige Montagearbeiten,... Unter dem Motto "Follow the fire", kommen jedes Jahr die Gäste zum A.K.T. 1 & 2 am ersten Dezemberwochenende. In dem vierzehn Meter hohen Heuboden herrscht dann ausgelassene Stimmung mit DJ Tye Vie, die bis in die frühen Morgenstunden den Gästen einheizen.

DIE SHOW

Gegen Mitternacht ist es dann soweit. Es erfolgt der choreographisch inszenierte und bis ins Detail mehrfach geprobte Auftritt der Anifer Krampusse. Hierbei werden die Zuschauer mit beeindruckenden Showeinlagen und waaghalsigen Stunts, unterstützt von einer gewaltigen Musik- und Tonanlage, überrascht.

Die Anifer Krampusse in den Gasthäusern

Da es oberste Maxime der Anifer Krampusse ist, die Tradition des Krampuslaufens den Menschen näher zu bringen kommen die Anifer Krampusse am Abend des 5. und 6. Dezember auch in die Gasthäuser des Ortes. Nachdem höllischen Treiben der wilden Gesellen betritt anschließend der Nikolaus das Lokal und beschenkt die Gäste mit seinen Gaben.

Kontaktieren sie die Anifer Krampusse

Bei Wünschen, Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte


Kontakt

  • Anifer Krampusse e. V.
  • Anifer.krampusse@gmail.com
  • +43 664/6402413
  • Hellbrunnerstrasse 17
    5081 Anif
    AUSTRIA
    ZVR: 603089204 / BH Salzburg

Datenerhebung/Datenverwendung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Kontakt mit uns: Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate (E-Mail Archiv) bei uns gespeichert. Wir haben die einigen Felder als sogenannte Pflichtfelder markiert. Dieses dienen ausschließlich den Zweck, Sie bei Rückfragen und Antworten kontaktieren zu können. Diese Daten geben wir nicht weiter.
Das Kopieren, Speichern und somit auch das Weiterverwenden von nicht öffentlichen Logos der Anifer Krampusse ist verboten und kann strafrechtliche Folgen mit sich ziehen. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Datenschutz bei uns haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die Kontaktadresse finden Sie unter dem Link "Kontakt". Dort können Sie erfragen, welche Ihrer Daten bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus können Sie Auskünfte, Löschungs- und Berichtigungswünsche zu Ihren Daten und gerne auch Anregungen jederzeit per E-Mail oder Brief an uns senden. Die komplette Adresse von uns finden Sie ebenfalls oben auf dieser Seite.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Online-Kartenverkauf der Anifer Krampusse e.V.


Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten über den Online-Kartenverkauf der Anifer Krampusse e.V. für die Veranstaltungen „A.K.T. 1“ am 04.12.2026 und „A.K.T. 2“ am 05.12.2026. Mit Abschluss des Bestellvorgangs erkennt der Käufer diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn der Veranstalter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Veranstalter
Veranstalter und Vertragspartner des Käufers ist:
Anifer Krampusse e.V.
Anifer Krampusse e.V.
5081 Anif, Österreich
ZVR-Zahl: 603089204
E-Mail: anifer.krampusse@gmail.com
Telefon: +43 664 522 2972

3. Veranstaltung
Der Veranstalter bietet Eintrittskarten für folgende Veranstaltungen an:
Der Veranstalter bietet Eintrittskarten für folgende Veranstaltungen an:
A.K.T. 2 – 05.12.2026
Veranstaltungsort:
Eisgrabenstraße 33
5081 Anif, Österreich
Die jeweilige Veranstaltung ergibt sich aus der Bestellung und der ausgestellten Eintrittskarte.

4. Bestellung und Vertragsabschluss
Die Darstellung der Eintrittskarten im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar. Der Käufer kann die gewünschte Anzahl an Eintrittskarten auswählen und die für die Bestellung erforderlichen Daten eingeben. Vor Abschluss der Bestellung werden die wesentlichen Bestelldaten, insbesondere die Anzahl der Karten, der Kartenpreis, allfällige Service- oder sonstige verpflichtende Gebühren sowie der zu zahlende Gesamtbetrag nochmals angezeigt. Eingabefehler können vor Abgabe der Bestellung korrigiert werden. Durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Eintrittskarten ab. Der Kaufvertrag kommt mit der elektronischen Bestätigung der Bestellung durch den Veranstalter bzw. den von ihm beauftragten Zahlungs- oder Ticketdienstleister zustande. Die Bestellbestätigung wird an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

5. Preis und Zahlungsabwicklung
Der Preis für eine Eintrittskarte beträgt EUR 50,00. Allfällige Service-, Bearbeitungs- oder sonstige verpflichtende Gebühren werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung transparent ausgewiesen. Der im Online-Shop angezeigte Gesamtbetrag ist vor Abgabe der Bestellung ersichtlich. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den vom Veranstalter eingesetzten Zahlungsdienstleister hobex AG sowie über die im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der Veranstalter ist berechtigt, die angebotenen Zahlungsmethoden aus technischen oder organisatorischen Gründen zu ändern oder einzelne Zahlungsmethoden vorübergehend nicht anzubieten.

6. Eintrittskarte und QR-Code
Nach erfolgreichem Abschluss der Bestellung und erfolgter Zahlung erhält der Käufer einen elektronischen QR-Code, der als Eintrittsberechtigung für die jeweils gebuchte Veranstaltung dient. Der Käufer ist verpflichtet, den QR-Code sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugter Verwendung zu schützen. Der QR-Code berechtigt grundsätzlich nur zum einmaligen Eintritt. Nach erfolgtem Einlass verliert er seine Gültigkeit. Sollte der Käufer den QR-Code nach erfolgreicher Bestellung nicht erhalten haben, ist unverzüglich Kontakt mit dem Veranstalter unter anifer.krampusse@gmail.com aufzunehmen.

7. Übertragbarkeit der Eintrittskarten
Die Eintrittskarten sind grundsätzlich frei auf andere Personen übertragbar. Eine Änderung des Namens auf der Eintrittskarte ist nicht erforderlich, sofern auf der jeweiligen Eintrittskarte keine abweichende Regelung getroffen wurde. Eine gewerbsmäßige Weiterveräußerung der Eintrittskarten sowie der Verkauf zu einem Preis, der über dem regulären Verkaufspreis liegt, ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht gestattet, Eintrittskarten über nicht vom Veranstalter autorisierte gewerbliche Ticketplattformen anzubieten oder weiterzuverkaufen. Der Veranstalter behält sich vor, Eintrittskarten, die entgegen dieser Bestimmung weiterverkauft wurden oder missbräuchlich verwendet wurden, für ungültig zu erklären.

8. Maximale Bestellmenge
Pro Bestellung können maximal 20 Eintrittskarten erworben werden. Der Veranstalter behält sich vor, Bestellungen abzulehnen oder zu stornieren, wenn diese Bestellmenge überschritten wird oder ein begründeter Verdacht auf eine gewerbliche Weiterveräußerung oder einen sonstigen Missbrauch besteht.

9. Altersbeschränkung – Zutritt ab 18 Jahren
Die Veranstaltungen A.K.T. 1 und A.K.T. 2 sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren zugänglich. Der Zutritt ist daher nur Personen gestattet, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Veranstalter bzw. das Einlass- und Sicherheitspersonal ist berechtigt, zum Nachweis des Alters einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Kann das erforderliche Mindestalter nicht nachgewiesen werden, kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, sofern der Ausschluss auf einer vom Besucher zu vertretenden fehlenden oder unzureichenden Alterslegitimation beruht.

10. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Erwerb der Eintrittskarten kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht. Bei den angebotenen Eintrittskarten handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung, für deren Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt bzw. Zeitraum vorgesehen ist. Für solche Leistungen besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht. Dies gilt auch dann, wenn die Eintrittskarte über den Online-Shop erworben wurde.

11. Keine Rückgabe aus persönlichen Gründen
Eine Rückgabe oder Erstattung bereits erworbener Eintrittskarten aus persönlichen Gründen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer: an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, erkrankt, verhindert ist, seine persönlichen oder beruflichen Pläne ändert oder aus sonstigen persönlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann. Die Übertragung der Eintrittskarte auf eine andere Person gemäß Punkt 7 bleibt davon unberührt.

12. Absage der Veranstaltung
Sollte eine Veranstaltung durch den Veranstalter endgültig abgesagt werden, wird der volle Kaufpreis der Eintrittskarte zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz sonstiger Kosten, insbesondere für Anreise, Übernachtung, Parken, Verpflegung oder sonstige Aufwendungen, bestehen nur, soweit der Veranstalter hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

13. Verschiebung der Veranstaltung
Sollte eine Veranstaltung aus einem wichtigen Grund verschoben werden müssen, behalten die bereits erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Der Veranstalter wird die Käufer über den Ersatztermin in geeigneter Weise informieren. Ist dem Käufer die Teilnahme am Ersatztermin aufgrund der konkreten Umstände nicht zumutbar, kann er innerhalb einer vom Veranstalter bekanntzugebenden Frist die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Nähere Informationen zum Ersatztermin, zur Gültigkeit der Eintrittskarten und zu einer allfälligen Rückerstattung werden den betroffenen Käufern rechtzeitig bekanntgegeben.

14. Abbruch oder vorzeitige Beendigung der Veranstaltung
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen oder vorzeitig beendet werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern ein wesentlicher Teil der Veranstaltung bereits durchgeführt wurde. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt

15. Einlass und Veranstaltungsordnung
Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte und unter Einhaltung der geltenden Einlass-, Sicherheits- und Veranstaltungsbestimmungen möglich. Der Veranstalter sowie das von ihm eingesetzte Einlass- und Sicherheitspersonal sind berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern oder diese von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese: keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, einen bereits verwendeten oder ungültigen QR-Code vorlegen, das vorgeschriebene Mindestalter nicht nachweisen können, gegen gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen, den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören, andere Personen gefährden, erheblich alkoholisiert oder anderweitig in einem Zustand sind, der eine Gefährdung oder erhebliche Störung erwarten lässt, den Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheits- und Ordnungspersonals nicht Folge leisten, gegen die am Veranstaltungsort geltende Haus- oder Veranstaltungsordnung verstoßen. Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher bei erheblichen Verstößen gegen diese Bestimmungen auch während der Veranstaltung von dieser auszuschließen. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf sofortigen Nacheinlass. Ein Nacheinlass kann aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen nur zu geeigneten Zeitpunkten und nach Ermessen des Veranstalters erfolgen.

16. Haus- und Veranstaltungsordnung
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Besucher zur Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Haus-, Sicherheits- und Veranstaltungsordnung sowie zur Befolgung der Anweisungen des Veranstalters und des eingesetzten Sicherheits- und Ordnungspersonals. Der Veranstalter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen Gegenstände, deren Mitnahme auf das Veranstaltungsgelände untersagt ist, vom Zutritt auszuschließen. Nähere Bestimmungen können in einer gesonderten Haus- und Veranstaltungsordnung festgelegt und vor Ort bekanntgegeben werden.

17. Haftung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch eigenes schuldhaftes Verhalten des Besuchers, durch die Missachtung von Sicherheitsbestimmungen oder durch die Nichtbefolgung von Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals entstehen, haftet der Veranstalter nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt unberührt.

18. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters zu entnehmen. Soweit dies zur Durchführung des Kartenkaufs und der Zahlungsabwicklung erforderlich ist, können personenbezogene Daten an die hierfür eingesetzten Dienstleister, insbesondere den Zahlungsdienstleister, übermittelt werden.

19. Kontakt
Für Fragen zum Kartenkauf, zur Bestellung oder zu den Eintrittskarten stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Anifer Krampusse e.V.
Hellbrunnerstraße 17
5081 Anif, Österreich

E-Mail: anifer.krampusse@gmail.com
Telefon: +43 664 522 2972

20. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher aufgrund zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates zukommt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

21. Alternative Streitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Beschwerden oder Unstimmigkeiten wird der Käufer gebeten, sich zunächst direkt an den Veranstalter unter anifer.krampusse@gmail.com zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere das Recht auf Anrufung der zuständigen Gerichte, bleiben unberührt. Soweit im Einzelfall eine gesetzlich zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung in Betracht kommt, bleiben die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen unberührt

22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

23. Inkrafttreten
Diese AGB gelten für alle über den Online-Kartenverkauf der Anifer Krampusse e.V. abgeschlossenen Kartenkäufe ab dem 01.11.2026
Diese AGB gelten für alle über den Online-Kartenverkauf der Anifer Krampusse e.V. abgeschlossenen Kartenkäufe ab dem 01.11.2026
ZVR-Zahl 603089204
Hellbrunnerstraße 17
5081 Anif

Verwendete Plugins

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